Wechselladerfahrzeug (WLF Kran)

Wechselladerfahrzeug (WLF Kran)

Das Wechselladerfahrzeug (WLF Kran) ist ein Einsatzfahrzeug, das mehrere Hauptaufgaben in einem Fahrzeug vereint. Wechselladerfahrzeuge dienen dem Transport von in oder auf austauschbaren Abrollbehältern verlasteten, feuerwehrtechnischen Einsatzmitteln. Zur Aufnahme der jeweiligen Abrollbehälter verfügen die WLF über eine fest mit dem Fahrgestell verbundene Wechselladereinrichtung. Wechselladerfahrzeuge werden in der Regel auf Straßenfahrgestelle, teilweise aber auch auf allradgetriebene Fahrgestelle aufgebaut. Bei dreiachsigen Fahrzeugen kann der Normalantrieb 6 × 2 (6 Räder, 2 angetrieben) oder 6 × 4 (6 Räder, vier hinten angetrieben) sowie der Allradantrieb in den Varianten 6 × 6 (alle Räder angetrieben) oder 6 × 4 / 2 (Räder vorn und hinten angetrieben, eine nicht-angetriebene Stütz- oder Lenkachse hinten) vorkommen. Bei vierachsigen Fahrzeugen sind entsprechende Varianten denkbar, häufig sind jedoch 8 × 8 (Vollallradantrieb), 8 × 4 (nur hinten angetrieben) oder 8 / 2 × 6 (zweite Achse vorn nicht-angetriebene Lenkachse). In der Regel werden WLF auf zwei- oder dreiachsigen Fahrgestellen aufgebaut, wobei auch hier ein Trend zu größeren Fahrzeugen zu verzeichnen ist. Es werden LKW-Fahrgestelle beschafft, deren zulässige Gesamtmasse 18 t (bei Zweiachsfahrgestellen) oder 26 t (bei Dreiachsfahrgestellen) beträgt. Bei einigen Feuerwehren sind auch vierachsige Fahrgestelle anzutreffen, wo die Gesamtmasse dann 32 t beträgt. Im Gegensatz zu Fahrzeugen, die in der freien Wirtschaft eingesetzt werden, muss ein Feuerwehr-WLF bestimmte Kriterien erfüllen. Nach Norm muss ein WLF mit ausreichender Beleuchtung ausgestattet sein, ein Abrollbehälter muss mindestens in 90 Sekunden auf- und wieder abgesattelt sein, die Wechselladereinrichtung muss in der Lage sein, das 1,1-fache der Nutzlast des Fahrzeugs aufnehmen zu können. Auf dem Wechselladerfahrzeug ist an sich (nahezu) keine feuerwehrtechnische Beladung verlastet. Diese wird aber durch die jeweiligen Abrollbehälter aufgenommen. Das Wechselladerfahrzeug Kran (WLF-Kr) hat darüber hinaus noch einen Ladekran angebaut. Dieser muss sich hinter dem Fahrerhaus befinden, weil er sonst die Funktion des Wechselgerätes stört. Das Fahrzeug ist am Kran mit ausfahrbaren Abstützungen versehen. Ein Kran kann auch mit einem Abrollbehälter, in der Regel eine halbhohe Mulde oder eine Pritsche, kombiniert werden. Hier ist er in der Regel vorn auf dem Abrollbehälter montiert. Die Abstützungen können sich dann abklappbar am Behälter in Höhe des Krans befinden. Alternativ dazu kann sich auch die für einen Kranbetrieb des Abrollbehälters nötige Abstützung am Fahrzeug befinden, in der Regel ebenfalls hinter dem Fahrerhaus. Es gibt auch Abrollbehälter, bei denen ein Ladekran und die klappbaren Stützen an anderer Stelle montiert sind, so z. B. mittig bei einem AB mit Gefahrgutbehältern der Berufsfeuerwehr Dortmund.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Zum Inhalt springen